In verschiedenen Fällen erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Verordnung für Hausbesuche. Zum Beispiel: > im Falle der Hilfsmittel-Versorgung: Wir besprechen mit Ihnen vor Ort, welche Hilfsmittel in Ihrem häuslichen Umfeld am geeignetsten sind, um Ihre Mobilität zu verbessern oder zu erhalten. > in Tagesstätten und Seniorenheimen. > bei Erkrankungen, die Ihnen ein Besuch unserer Praxis nicht möglich machen.
Eltern bzw. Angehörige von Patienten, die aufgrund einer ergotherapeutischen Maßnahme bei uns in Behandlung sind, haben Anspruch auf eine spezielle Beratung: die sogenannte Beratung zur Integration ins häusliche und/oder soziale Umfeld. In dem Fall kommt die Therapeutin entweder in die Schule, Kindergarten oder zu Ihnen nach Hause, um sich vor Ort ein Bild von der Handlungsfähigkeit und den aktuellen Behandlungsthemen des Kindes zu machen. Dadurch können Lösungsansätze anhand konkreter Situationen unter Einbeziehung aller Teilhabenden besser erarbeitet werden. Dabei handelt es sich um eine Beratungsleistung, die einmal pro Behandlungsfall in Anspruch genommen werden kann.