Carla Dirschauer
Carla Dirschauer

Infos für Patienten und Angehörige

Eine ergotherapeutische Behandlung wird in der Regel von Ihrem Arzt verordnet. Damit Ihre Behandlung reibungslos starten kann, möchten wir Ihnen an dieser Stelle einige Informationen über die Art der Verordnung und ihre Handhabung mit auf den Weg geben.

Bei der telefonischen Anmeldung erkundigen wir uns, wer den Förderbedarf festgestellt hat und welche Untersuchungen bereits im Vorfeld stattgefunden haben. Wir vereinbaren Termine mit Ihnen, welche in der Regel 1x wöchentlich zur gleichen Zeit stattfinden.

Da unsere Therapeuten über unterschiedliche Qualifikationen verfügen, können wir jedem Patienten seinen optimalen Behandlungspartner zur Seite stellen. Bitte bringen Sie beim ersten Termin die Unterlagen Ihrer bisherigen Untersuchungen mit, sofern diese im Zusammenhang der geplanten Therapie stehen. Bei Kindern können dies auch Schulzeugnisse sein. So können wir uns beim Erstgespräch am besten einen Überblick über die Entwicklungsgeschichte und die aktuelle Situation verschaffen.

Art der Verordnung

Ihr Arzt stellt eine Diagnose, aufgrund der er eine Erstverordnung und bei Bedarf Folgeverordnungen für eine ergotherapeutische Behandlung ausstellt. Bringen Sie diese Verordnung bitte mit zum Erstgespräch. Die Versichertenkarte benötigen wir nicht. Am Ende einer Therapiemaßnahme erhält der Arzt einen Bericht über den Behandlungsverlauf.

Auf der Verordnung finden Sie Angaben zur Art der Therapie. Die Dauer einer einzelnen Behandlungseinheit ist abhängig von der verordneten Maßnahme:
• motorisch-funktionell (Behandlungsdauer 30 Minuten)
• sensomotorisch-perzeptiv (Behandlungsdauer 45 Minuten)
• psychisch-funktionell (Behandlungsdauer 60 Minunten)

Absagen von Terminen

Bitte beachten Sie: die Kosten für eine stattgefundene Behandlung übernimmt Ihre Krankenversicherung. Sollten Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bis spätestens 17.00 Uhr des Vortages (auch So) telefonisch unter 05731 / 30 98 04 ab. Terminabsagen bitte nicht per Mail, da wir aufgrund unserer therapeutischen Arbeit nicht regelmäßig den Maileingang überprüfen können. Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen wird eine Ausfallgebühr des aktuell gültigen Behandlungssatzes fällig.

Wird die Maßnahme länger als 14 Tage unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Ausnahmen sind hierbei Krankheit oder Urlaub des Patienten oder Therapeuten, jedoch nicht mehr als 28 Tage. Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail.






Bei sprachlichen Verständnisproblemen können wir auf der Suche nach einem geeigneten Dolmetscher behilflich sein. Dies gilt auch für die Gebärdensprache.